Zitat:
@Cabrio_Fahrer schrieb am 18. Januar 2024 um 20:06:45 Uhr:
Die Lösung ist hier wohl ein Kurzgutachtern. Sollte 200€ nicht überschreiten. Die Kosten sind in jedem Fall erstattungsfähig. Alles andere kann nur in Diskussionen enden. Du musst es für Dich selbst entscheiden, ob Du da Lust drauf hast.
Viele Grüße
Danke. Das ist doch mal ein guter Hinweis. Das Kurzgutachten kannte ich noch nicht. So eines werde ich wohl machen lassen.
Zum Rest: Ich finde es grundsätzlich auch schwachsinnig, hier einen Anwalt einzuschalten und damit Kosten zu verursachen. Die Erfahrung zeigt mir aber, dass die Versicherer gerne pokern und unberechtigt Posten aus Gutachten kürzen. Sie zählen darauf, dass man das einfach schluckt und auf einen Rechtsbeistand verzichtet. So werden Kosten auf Kosten des Geschädigten gespart. Jeder darf selbst entscheiden, ob er darüber hinwegsehen möchte.