Seit längerer Zeit versuche ich mir das Folgende klar zu machen:
============> Wann muss ich die Fahrtrichtungsänderung allgemein anzeigen ?
============> Wie lange ist der Fahrtrichtungsanzeiger eingeschaltet zu lassen ?
(z.B. ich befinde mich schon auf einer eindeutig gekennzeichneten
Linksabbiegerspur - ich darf dann weder recht abbiegen noch
geradeaus fahren)
============> Wann kann ich den Fahrtrichtungsanzeiger frühestens ausschalten,
um den Gesamtverkehr - der ja schon genug Stress erzeugt - mit
meinem Geblinke noch mehr zu belästigen ?
Anmerkung: Aus der StVO konnte ich keine passende Beantwortung entnehmen.