Zitat:
@deutzberlin schrieb am 31. Oktober 2016 um 17:48:50 Uhr:
Natürlich kannst Du den kaufen, aber zur Anmeldung musst Du einen Brief haben. Den bekommst Du von der Zulassungsstelle aber nur dann, wenn Du eine Unbedenklichkeitsbescheining hast, daß der Wagen nicht geklaut oder in andere Dinge verwickelt ist. Genaue Infos bekommst Du von der Zulassungsstelle. Viel Glück !
BZW diese Fahrgestellnummer bereits zugelassen ist.
Wenn der alte Besitzer den Käfer nch zugelassen hat, soll er eine Verlustmeldung machen und sich einen neuen ausstellen lassen. Ist weniger arbeit aber das muß er dann machen.
Wenn er abgemeldet ist müsste es noch so laufen das du über Flensburg die bestätigung brauchst das die FGST. Nr. sauber ist. Ist aber ein älterer Wissensstand.