Hallo liebe Forumsgemeinde,
lange habe ich hier mitgelesen, und heute endlich auch mal angemeldet in der Hoffnung, dass ihr mir evtl. weiterhelfen könnt.
Letzte Woche ist mir im Zuge des Unwetters in NRW ein Geäst auf die Frontpartie meines Audi A3 (Bj. 2007, 112 tkm) gefallen. Heute bekam ich Besuch von dem durch die Versicherung (HUK) bestellten Dekra-Gutachter.
Folgende Schäden sind aufgetreten:
- starke Verdellungen am linken Kotflügel
- mehrere Beulen auf der Motorhaube
- Kratzer auf dem Scheinwerferglas (Xenonscheinwerfer)
- Kratzer auf der Frontverkleidung unter halb des Scheinwerfers (ca. 6 cm Länge, samt Verfärbung durch Baum)
Der Gutachter behauptet nun es müsse lediglich der Kotflügel ausgetauscht und die Motorhaube instand gesetzt werden (Ich frage mich ob bei ca. 5 versch. Dellen nicht eine neue haube günstiger wäre...). Die beiden Kratzer würden nicht behoben, da der des Scheinwerfers nicht im Bereich des Leuchtkegels sei und die Stoßstange duch diverse Steinschläge (das stimmt leider...) eh schon beschädigt sei.
Das kommt mir allerdings sehr merkwürdig vor. Klar ist es verständlich, dass ich mich durch einen solchen Schaden nicht unbedingt besser als vor dem Schaden stellen sollte, aber mit dieser Begründung eine Regulierung des Teilschadens abzulehnen halte ich doch für sehr fragwürdig.
Was meint ihr dazu, ist das so rechtens oder sollte ich mcih besser an einen Anwalt wenden und evtl. ein Gegengutachten machen lassen?
Beste Grüße und herzlichen Dank im Voraus!
Max