Zitat:
@rbgeissler schrieb am 4. Juli 2024 um 10:39:53 Uhr:
Das ist verboten siehe hier. https://...erkehrsrecht-fuer-alle.de/.../...hrradtraegers-erlaubt.html
Das habe ich gerade rauskopiert aus der Internetseite deren Link Sie angegeben haben:
"Woher kriegen Sie das Nummernschild für einen Fahrradträger?
Das Kennzeichen für einen Fahrradträger braucht nicht bei der Zulassungsstelle beantragt zu werden. Es muss lediglich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und inhaltlich mit dem Kennzeichen am Fahrzeug identisch sein.
Das Nummernschild für den Fahrradträger ist lediglich ein Duplikat. Sein Zweck besteht nur darin, das eigentliche Kfz-Kennzeichen eindeutig sichtbar zu machen. Um ein solches Nummernschild anfertigen zu lassen, gehen Sie am besten zu einer privaten Firma und beauftragen diese mit der Prägung des Kennzeichens. Wichtig ist nur, dass das Kennzeichen dieselbe Beschriftung wie das Autokennzeichen hat.
Das Nummernschild für den Fahrzeugträger braucht nicht eigens durch die Zulassungsstelle abgestempelt und mit einem Stempel versehen zu sein. Je nach der gewünschten Ausführung ist mit einem Kostenaufwand zwischen zehn und ca. 50 € zu rechnen."