wie pfrumt schon sagt... Kundenauftrag ... auf keinen Fall! Heißt eigentlich, dass der Verkäufer nur Vermittler ist und es am Ende doch "nur" ein Privatverkauf ist.
und bei diesen "tollen" Gebrauchtwagengarantien auch genau auf die Bedingungen achten. Grade bei höheren (über 100.000 km) Laufleistungen bezahlen die teilweise nur noch einen Teil der Kosten.
Bei mir wars so, dass die letztes Jahr nur noch 50% von einer Reparatur (Crash-Sensor vom Seitenairbag) gezahlt haben.
Dazu kam noch, dass die sich erst einmal rauswinden wollten weil auf dem KV der Werkstatt eine andere Bezeichnung für das Teil stand... Für die Abwicklung haben sie sich dann 4 Monate Zeit gelassen...