Moinsen, ich habe ein ähnliches Problem... meine Alufelgen vom MK3 haben eine ET von 52... Mein neuer MK4 darf aber nur ET 50 fahren...
Jetzt die Frage: wenn ich mir eine Spurverbreiterung von 10mm also 5mm pro Rad unter die Felgen lege... die natürlich eine ABE haben... müsste die fehlende ET doch wieder hergestellt sein, oder?
Und ich müsste nix Eintragen lassen.....