Ich kann das bestätigen. Die Behindertengerechten Umbauten sind vom Tüv abzunehmen und sie müssen eingetragen werden. Mein Mann hat im Führerschein stehen, dass er nur damit fahren darf. Handgas und -bremse, Lenkknauf.
Wird er ohne Lenkknauf erwischt, kostet es. Benutze ich die Einbauten nachweislich...kostet es!
Dazu sei gesagt, dass ich unwissend im vorigen Auto ebenfalls fleissig den Lenkknauf benutzte und mir der Umrüster erst steckte, dass ich das nicht darf 😉 Von einer Mischvariante weiss ich leider nichts, allerdings sieht man nicht gut, was "unterm Tisch" passiert..