Die Volkswagen Leasing "PrivatLeasing"-Bedingungen - I. Vertragsschluss - beschreiben doch sehr genau, dass der Leasing-Nehmer vier Wochen an seinen Leasing-Antrag gebunden ist und der Leasing-Vertrag abgeschlossen ist, sofern innerhalb dieser Frist die Annahme des Antrags schriftlich bestätigt wurde.
Sofern dies nicht geschehen und die Frist ungenutzt verstrichen ist, steht einer schriftlichen Willensbekundung (Autohaus und VW-Leasing) auf Verzicht des Geschäfts ("nicht mehr gebunden"😉 wohl nichts im Wege.
Gruß
c.-j.
Zitat:
@jd_cort schrieb am 27. Dezember 2020 um 21:04:22 Uhr:
Hallo,
ein Verwandter hat bei der VW Bank als Privatkunde vor vier Wochen über einen VW Händler einen neuen Wagen bestellt (der Wagen kommt frühestens Anfang März 2021).
Zwischenzeitlich kann er aber komplett Homeoffice für mindestens 6 Monate machen, daher will er den Kauf überdenken und nicht jetzt bestellen.
Den Kaufvertrag hat er ja vor vier Wochen gestellt, aber die VW Bank als Finanzierer hat bis heute noch keine Bestätigung über die Annahme des Vertrages gestellt.
Jetzt wollte mein Verwandter wissen ob er den Vertrag über die Bestellung noch komplett widerrufen kann?
Gilt der Widerruf zum Zeitpunkt der Bestellung (das wären ja jetzt 4 Wochen) oder zum Zeitpunkt der Annahme durch die Leasinggesellschaft die ja noch fehlt?
Vielen Dank
JD