Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 29. Februar 2024 um 10:58:59 Uhr:
Wenn der Händler das macht dann ist doch alles paletti.
Nur du musst dir mit deinem Freund klar werden wie ihr das untereinander die Rechten und Pflichten regelt.
Eins würde ich egal wie schriftlich festhalten und zwar das ist das Eigentum.
Entweder gleich beim Kauf im KV oder eben im Innenverhältnis mit einem weiteren Vertrag zwischen euch beiden.
Wer Halter wird ist hier völlig schnuppe, auch kann der VSN wieder ein anderer sein.
Auch wer den Brief hält ist uninteressant.
Allein der Nachweis am Eigentumsanteil wäre mir hier wichtig.
Alles klar danke dir und den anderen für die hilfreichen Antworten