Hallo zusammen!
War bei der DEKRA wg. Ablastung einer Anhängerkupplung. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ein Anhängerbetrieb ungebremst bis 645kg ohne Änderung am Kühlsystem ausgelegt ist. Nachzulesen in der ABE des Fahrzeuges. Eine Nachrüstung des Kühlsystems wäre nur bei einer Erhöhung der Anhängerlast notwendig.
Na werde damit mal zu DB gehen ...
Beste Grüße