Moin , Prüfung erfolgte durch externe Firma , es wird dort bescheinigt ,daß zum Zeitpunkt der Prüfung
die Anlage funktionierte .Nicht mehr .Schaden am Fahrzeug 2500 , Gutachten 650 , von Anwalt und Gericht
ganz zu schweigen. Fahrzeuge über 8 Meter Länge dürfen dort nicht mehr rein . Leider hat eine Richterin entschieden.
Obwohl diese ja über jegliche Kritik erhaben sein sollte....Null technischen Sachverstand . Weiter möchte ich zum Ablauf in der Hinsicht nichts berichten ...habt ihr noch eine Idee zwecks erreichbarkeit möglicher weiterer Geschädigter ???
Danke im Voraus , Bernardo