Vielen Dank für die netten Antworten. Ich wollte nur berichten und hab mich vielleicht nicht klar ausgedrückt. Also es war so:
Bei der HU war ein Bremslichtbirnchen defekt, ein Abblendlicht zu hoch eingestellt und beim Erste-Hilfe-Kasten war das Datum überschritten - "erhebliche Mängel", keine Plakette.
In der freien Werkstatt sollte das Bremslichtbirnchen ersetzt werden - daher der (versuchte) Ausbau
des Rücklichts. Da man das dort, wie beschrieben, nur mit der Prophezeiung der Zerstörung desselben hätte bewerkstelligen können, habe ich nur eine Ersatzbirne gekauft und den Einbau problemlos selbst erledigt. Das Abblendlicht mit einem Schraubendreher richtig einzustellen war auch kein Hexenwerk, und einen Verbandskasten mit einem jungen "Verfallsdatum" konnte mir ein freundlicher Nachbar ausleihen.
Wiedervorführung bei der DEKRA: alles ok, Plakette zugeteilt.