Wichtig und Richtig ist was in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung steht, und nicht was auf irgendeiner Internetseite steht. Man sollte dann auch alles lesen, nicht nur das was einen gefällt.
Hinweis:
Maßgeblich sind die Angaben in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung (Anlage zur Zulassungsbescheinigung Teil II) unter Ziffer 50. Für unterschiedliche Motorisierungen können unterschiedliche Vorgaben gelten. Für den 1.4 TSI (118 kW) sind z.B. keine Räder kleiner 16 Zoll freigegeben.
Hat er doch auch so geschrieben.
MFG: