Ich bekomme keinen TÜV, weil der Vorbesitzer ohne mich beim Kauf darüber zu informieren, die Warnblinkanlage Blinkfrequenz und die Begrenzungsleuchten gelb sind unzulässig sind.
Muss hier eine Codierung geändert werden, oder sonst was? Ich bin kein Schrauber und benötige von einem Fachmann Hilfe, der diesen Fehler beheben kann.