Zitat:
@herr_saskia schrieb am 19. Oktober 2018 um 12:37:55 Uhr:
Ist ein Henne-Ei-Problem:
für die eVB brauchste ne TSN,
für die Zulassung brauchste ne eVB
und im FzgSchein steht dann die TSN.
Die Zulassungsstelle informiert dann wieder die Versicherung.
Das ist nicht ganz richtig - für die Anforderung einer eVB ist keine TSN erfoderlich.