@ Spatenpauli
das ist so nicht ganz richtig
a) die abwrackprämie hat nichts mit vw zu tun
b) die umweltprämie wurde von vw gezahlt
hier stellt sich die frage, die eventuell doch nur ein anwalt für mich klären kann, das wenn der kaufvertrag rückgängig gemacht wird, alles "zurückabgewickelt" wird, als wäre ein vertrag nicht zustande gekommen...
als käufer bin ich benachteiligt, da ich von vw eine prämie für meinen altwagen bekommen habe, in meinem fall 4000,- und diese möchte ich nicht ausgezahlt bekommen sondern in ein folgegeschäft übernehmen, das nebenbei nur nötig ist, da mein bisheriger nicht mängelfrei zubekommen ist...
mfg RR