Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. April 2023 um 22:30:33 Uhr:
LK steht für Landkreis, die für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständig sind.
Ein Ausfuhrkennzeichen ist prinzipiell eine richtige Zulassung, sie ist lediglich auf einem durch die Versicherung gedeckten Zeitraum begrenzt.
Deshalb genügt für den Antragsteller auch der Nachweis des Verfügungsberechtigung, welche durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung(Teil 1 und 2)realisiert wird.
Ob und wie sich Deine Zulassungsstelle das Fahrzeug vorführen lässt,musst Du dort erfragen. Manche nehmen eine FIN Bestätigung einer Prüforganisation, weil sie die örtlichen Voraussetzungen nicht haben, die Fahrzeuge selbst zu sichten.
Weißt du zufällig auch, wie ich anhand der TIN prüfen kann, ob das Fahrzeug gestohlen ist?