Noch mal zur Klärung:
Die Grundfrage war doch wohl, ob der Kollege mit der Mattschwarzlackierung auf dem Käferle n`H-KZ bekommt. Das bezweifele ich, wegen der Forderung " Original- oder dem Orginalzustand entsprechender" Lack. Wenn er glaubhaft machen kann, dass dieses oder ein in vergleichbarer Zeit ausgeliefertes Fzg. von Haus aus mattschwarz war dann ginge es vermutlich. Aber kriegt er das zusammen????????? Denke eher nicht. Wenn das Fahrzeug erstmal mit H zugelassen ist hat man bei der "normalen" HU erfahrungsgemäß weniger Probleme wenn die Veränderungen nicht radikal sind und es das neue Teil oder wie auch immer schon im Zeitbereich der Erstzulassung gegeben hat.
Ich habe mal einen 67er Standart - Käfer auf Hoffmann Speedster umgebaut ( vor 3 Jahren )
und habe problemlos die H- Zulassung wieder bekommen, weil ich an Hand von Original-Prospekten aus den 60ern glaubhaft machen konnte, dass es den Umbausatz damals schon in dieser Form gegeben hat.
Viele Grüße Hartwig