Hallo Zusammen,
wir stehen gerade vor einem Problem, von dem wir dachten es gäbe es garnicht.
Wir würden gerne unser altes Auto abwracken und einen neuen VW bestellen.
Soweit so gut. Meine Frau ist Halterin des Wagens seit 2014. Aufgrund unserer Hochzeit hat sie im Brief im Oktober den Namen ändern lassen und als Datum steht da nun der 12.10.17 drin. Den alten Fahrzeugbrief haben wir uns aushändigen lassen.
Unser :-) hat extra noch einmal bei VW nachgefragt und es gab wohl die Aussage, dass diese beiden Dokumente nicht reichen würden. Wir müssten eine Haltedauer-Bescheinigung beantragen. Tja und unsere netten Mitarbeiter im Amt sagen das diese Bescheinigung für Privat-Personen nicht zu bekommen sei und die Haltedauer eindeutig durch die beiden Briefe nachgewiesen sei.
Irgendwie drehen wir uns hier gerade im Kreis. Hat wer eine Idee wie wir am besten vorgehen sollten?
Grüße,
der Chris