• Online: 3.522

Internetdienst myright kündigt Klage für 20.000 VW-Besitzer an - Ziel: Volle Erstattung des Kaufpreises

verfasst am

In den USA wird VW seine Kunden wegen der Dieselaffäre entschädigen, in Europa nicht. Ein Online-Portal will nun in 20.000 Fällen eine volle Erstattung durchsetzen.

Das Online-Unternehmen "myright" hat nach eigenem Bekunden die Fälle von 20.000 VW-Kunden gesammelt. VW hält die Klage für unbegründet Das Online-Unternehmen "myright" hat nach eigenem Bekunden die Fälle von 20.000 VW-Kunden gesammelt. VW hält die Klage für unbegründet Quelle: dpa/Picture Alliance

München - In der VW-Abgasaffäre hat die Internetplattform myright eine Klage gegen VW im Namen von mindestens 20.000 Kunden angekündigt. Geklagt werden soll auf volle Erstattung des Kaufpreises für VW-Dieselautos mit eingebauter Manipulationssoftware.

Myright wurde 2016 eigens gegründet, um Klagen gegen VW zu sammeln, mittlerweile haben nach Angaben von Mitgründer Jan-Eike Andresen mehrere zehntausend VW-Besitzer ihre Ansprüche abgetreten. "Diese 20.000 sind geprüft mit Brief und Siegel", sagte Andresen am Montag in München.

Falls myright vor Gericht Erfolg haben sollte, behält das Unternehmen eine Provision von 35 Prozent ein. Zwei Musterklagen laufen bereits, eine in Braunschweig, die zweite reichte myright am Montag beim Landgericht München II ein. Die Klagen müssen spätestens bis Ende 2018 eingereicht sein, da anschließend Verjährung eintreten würde, sagte Andresen.

VW: Klage unbegründet

Ein VW-Sprecher in Wolfsburg sagte dazu: "Im Hinblick auf die angekündigte Klageeinreichung ist die Volkswagen AG weiterhin der festen Überzeugung, dass die Klage unbegründet ist. Da die Umsetzung der technischen Maßnahmen an Fahrzeugen, die von der sogenannten Abgasthematik betroffen sind, erfolgreich verläuft, und die voll funktionsfähigen Fahrzeuge in der Zwischenzeit uneingeschränkt genutzt werden können, ist schon kein Schaden ersichtlich, der ersetzt werden müsste."

Myright wird vor Gericht vertreten von der auf Schadenersatzfälle spezialisierten US-Anwaltskanzlei Hausfeld. Die rechtliche Argumentation: Da die Abgasdaten der betroffenen VW-Autos falsch waren, sei auch die Betriebserlaubnis ungültig. Und wegen der ungültigen Betriebserlaubnis könnten die Fahrzeuge jederzeit die Zulassung verlieren. Das sei ein Verstoß gegen das Typgenehmigungsrecht der EU, sagte Anwältin Lene Kohl. "Wir streben am Ende eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an."

Echte "Sammelklagen" wie im US-amerikanischen Recht gibt es in Deutschland nicht. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlaubt aber für Konflikte im Kapitalmarktrecht - also zum Beispiel zwischen Aktionären und Unternehmen - die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, die als Leitlinien herangezogen werden können. Versucht wird nun, dieses auf Schadenersatzklagen in der Haftung für Produkte wie Fahrzeuge anzuwenden.

Urteile zum Thema: Gericht spricht Kunden neuen Alhambra zu Diesel-VW muss zurückgekauft werden Gericht lehnt Rückgabe ab

Quelle: dpa

Avatar von MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)
131
Hat Dir der Artikel gefallen? 6 von 7 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
131 Kommentare: