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Neustart von Nürburgring-Prozess 2015 fraglich - Wichtiger Zeuge am Nürburgring erschien bislang nicht vor Gericht

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Der Prozess um die Finanzierung des Freizeitparks am Nürburgring wurde vorerst gestoppt. Ein Zeuge aus den USA konnte bislang nicht vernommen werden.

Der Neubaublock des Freizeitparks am Nürburgring während des Baus Der Neubaublock des Freizeitparks am Nürburgring während des Baus Quelle: picture alliance / dpa

Mainz - Der Mainzer Prozess um die Nürburgring-Affäre ist vorerst geplatzt. Die Beweislage sei zu dünn. Erst müsse über ein Rechtshilfeersuchen ein wichtiger Zeuge in den USA vernommen werden, sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz am Donnerstag. Mit Blick auf den angestrebten Neustart des Prozesses ergänzte Lorenz: "Ob das im Jahr 2015 noch der Fall sein wird, ist fraglich."

2009 war die Privatfinanzierung eines 330 Millionen Euro teuren Freizeitparks an der Rennstrecke gescheitert. Als sich kein Investor fand, musste das Land einspringen. In diesem Zusammenhang war der frühere rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel 2014 wegen Untreue zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Vor dem Mainzer Gericht ging es um die Vermittlung zweier ungedeckter Schecks über insgesamt 100 Millionen Dollar (88 Mio. Euro) zur Finanzierung des Parks. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schweizer Finanzvermittler Urs Barandun Urkundenfälschung vor. Der Zeuge aus den USA soll sein Kompagnon gewesen sein. Weil er aber bisher nicht vor Gericht erschien, wurde der Prozess nun gestoppt. Er soll jetzt in den USA vernommen werden.

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