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Gilt "Anlieger frei" auch für Besucher? - Wer hier durchdarf, steht in Beziehung

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Jeder hat dieses Schild oft gesehen, aber was bedeutet "Anlieger frei" genau? Sind damit nur Anwohner der betreffenden Straße gemeint? Die Rechtsprechung sagt: nein.

Die Rechtsprechung besagt: Nur wer Anlieger ist oder mit Anliegern in Beziehung treten will, darf an diesem Schild vorbeifahren Die Rechtsprechung besagt: Nur wer Anlieger ist oder mit Anliegern in Beziehung treten will, darf an diesem Schild vorbeifahren Quelle: dpa/Picture Alliance

Essen/Hannover - Steht auf der Zusatztafel unter einem Verkehrsschild "Anlieger frei", ist das Befahren der Straße laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur den Anliegern gestattet. Für andere Verkehrsteilnehmer ist die Straße gesperrt, wenn sie dort nicht wohnen, arbeiten, geschäftlich zu tun haben oder als Besucher gelten, erläutert der TÜV Nord.

Wörtlich kommt der Begriff Anlieger in Paragraph 45 der StVO zwar nicht vor. Allerdings haben Gerichte entschieden, dass darunter alle Personen zu verstehen sind, die mit den Grundstückseigentümern oder Bewohnern der Straße in Beziehung treten wollen. Wer also einen Verwandten oder Bekannten besucht oder ihn abholen möchte, der gilt als Anlieger und darf die Straße rechtmäßig nutzen. Auch wer in die Straße fährt, weil er als Patient zum Arzt, als Klient zum Anwalt möchte oder Gast eines Hotels in der Straße ist, darf dies tun.

Wer die Straße nur als Abkürzung nutzt oder dort ohne triftigen Grund parkt, also eben nicht mit den Anliegern in einer Beziehung steht, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld rechnen, wenn er erwischt wird.

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Quelle: dpa

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