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Wenn bei General Motors die Lichter ausgehen …

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Müssen wir Chevrolet- und Opelfahrer uns Gedanken machen? Was passiert denn nun, wenn der Konzern in die Pleite geht? Wie sieht es mit Gewährleistung und Garantie aus?

Gewährleistungspflicht:

Zu Gewährleistung verpflichtet sich nicht der Hersteller, sondern der Händler.

In Deutschland ist gesetzlich eine Sachmängelhaftung von zwei Jahren vorgeschrieben. An dieser Haftung ändert eine eventuelle Insolvenz des Herstellers nichts. Demnach fährt der Autobesitzer bei Schwierigkeiten wie gewohnt zu dem Händler, bei dem er sein Auto gekauft hat (wenn er denn noch kann).

Dass es innerhalb der Gewährleistungspflicht zu Lieferengpässen bei Ersatzteilen kommt, gilt als unwahrscheinlich. Händler unterliegen grundsätzlich einer Verpflichtung für Ersatzteile zu sorgen, zudem ist der Ersatzteilmarkt sehr einträglich. Auch wenn GM aufhört zu existieren, sind Lieferengpässe nicht zu erwarten.

Wenn das Auto also kaputt geht, wie gewohnt beim Händler vorfahren, denn eigentlich ändert sich nichts.

Herstellergarantie:

Die Herstellergarantie steht allerdings tatsächlich in Frage, wenn das Unternehmen General Motors aufgelöst wird, weil sich kein Investor findet. Das ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Die Herstellergarantie wird auf freiwilliger Basis gewährt und erlischt mit der Existenz des Unternehmens.

 

 

Quelle: AutomaTick

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