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Bund will rechtliche Hürden für Einführung von Tempo-30-Zonen senken - Weniger Bürokratie soll mehr Tempo-30-Zonen ermöglichen

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Der Bund arbeitet an der Umsetzung der Beschlüsse aus der Verkehrsministerkonferenz. Wichtigster Punkt: Ein einfacheres Regelwerk für die Einführung von Tempo-30-Zonen.

Bislang können Tempo-30-Zonen auf Hauptstraßen nur dann eingeführt werden, wenn nachgewiesen wird, dass ein erhöhtes Unfallrisiko besteht Bislang können Tempo-30-Zonen auf Hauptstraßen nur dann eingeführt werden, wenn nachgewiesen wird, dass ein erhöhtes Unfallrisiko besteht Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Der Bund will die Einführung von Tempo-30-Zonen in den Kommunen erleichtern, um Unfallgefahren zu verringern. Dafür sollen die Hürden bei den rechtlichen Voraussetzungen gesenkt werden, wie das Bundesverkehrsministerium am Mittwoch auf Anfrage mitteilte.

Länder und Kommunen sollen einfacher auch auf Hauptverkehrsstraßen etwa an Schulen, Kindergärten, Altenheimen oder Krankenhäusern Tempolimits einführen können. Bisher muss dafür konkret nachgewiesen werden, dass es sich um einen gefährlichen Unfallschwerpunkt handelt.

Minister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch): "Wir schaffen jetzt den Rechtsrahmen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen können." Die Verkehrsminister der Länder machen sich seit längerem für mehr Tempo-30-Zonen stark. Dobrindt hatte eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung bereits in Aussicht gestellt.

Änderungen sind auch für Radler geplant. So sollen Kinder künftig von einer Aufsichtsperson im Alter von mindestens 16 Jahren begleitet werden dürfen, wenn sie auf einem Gehweg fahren. Dies ist Erwachsenen bisher verboten. Elektroräder, die maximal 25 Kilometer pro Stunde schnell sind, soll die Nutzung von Radwegen erlaubt werden können.

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