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Ratgeber: Auto-Kredit - Was passiert, wenn das Geld für die nächste Rate nicht reicht?

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Jeder zweite Neuwagen wird finanziert. Für die Bank ein gutes Geschäft mit geringem Risiko. Denn das Auto bleibt im Besitz der Bank, bis es komplett bezahlt wurde.

Autos werden sehr häufig per Kredit finanziert. Doch was passiert, wenn die Rate nicht gezahlt werden kann? Autos werden sehr häufig per Kredit finanziert. Doch was passiert, wenn die Rate nicht gezahlt werden kann? Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin – Ein Neuwagen kostet durchschnittlich etwas mehr als 28.000 Euro. Kein Wunder, dass jeder zweite privat gekaufte Neuwagen in Deutschland finanziert wird. Bei den Gebrauchtwagen beträgt die Rate nach Angaben des Branchenbeobachters DAT 35 Prozent. Rechnet man die gewerblichen Fahrzeuge mit ein, kommt man auf einen Anteil von mehr als 75 Prozent. Doch was passiert, wenn der Kreditnehmer krank oder arbeitslos wird und seine Raten nicht mehr bezahlen kann?

Für die Bank kein Problem. Bei einer Kfz-Finanzierung bleibt das Auto im Besitz des Kreditgebers, bis die gesamte Summe bezahlt wurde, sagt Marius Rechenbach vom Arbeitskreis Autobanken. Den Fahrzeugbrief lagert die Bank während der gesamten Vertragslaufzeit bei sich. Das verhindere, dass der Kreditnehmer das Fahrzeug verkaufe, erklärt Klaus Heimgärtner vom ADAC.

Kaum ein Kredit muss gekündigt werden

Kann der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlen, darf die Bank das Fahrzeug einziehen. Allerdings gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Schonfrist: Nach Angaben des ADAC ist eine Kündigung des Vertrags möglich, sobald mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten nicht gezahlt werden.

In der Praxis kommt das jedoch so gut wie nie vor. Die Kreditausfallquote bei den AKA-Mitgliedern beträgt seit Jahren unter 0,5 Prozent, sagt Marius Rechenbach. Das liegt mitunter daran, dass die Autobanken eine Kreditkündigung „als allerletzten Ausweg“ sehen. „Das Ziel der Autobanken ist nicht die Maximierung einer Kreditsumme, sondern Absatzförderung und Kundenloyalität“.

Doch auch andere Banken lassen möglicherweise mit sich reden, sollte die Zahlungsunfähigkeit nur temporär sein. Der ADAC rät dazu, bei Zahlungsunfähigkeit so schnell wie möglich Kontakt mit dem Kreditgeber aufzunehmen. Eventuell gibt es Möglichkeiten, sich mit dem Kreditgeber auf eine Schonfrist zu einigen

Ist der Vertrag einmal gekündigt, gibt es keine Möglichkeit mehr, dies rückgängig zu machen. Die Bank zieht das Auto dann ein und verkauft es. Der erlöste Betrag wird mit der restlichen Kreditsumme verrechnet.

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