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OLG Oldenburg: "Gekauft wie gesehen" schließt Gewährleistung nicht aus - Was bedeutet "gekauft wie gesehen"?

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Viele Händler schließen mit der Formulierung "gekauft wie gesehen" die Gewährleistung aus. So einfach ist das allerdings nicht, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Laut dem OLG Oldenburg bezieht sich die Formulierung nur auf Schäden, die auch von einem Laien erkennbar sind Laut dem OLG Oldenburg bezieht sich die Formulierung nur auf Schäden, die auch von einem Laien erkennbar sind Quelle: Picture Alliance

Oldenburg/Berlin - Den Anspruch auf Gewährleistung kann ein Verkäufer eines Gebrauchtwagens nicht in jedem Fall ausschließen. Das gilt insbesondere, wenn im Kaufvertrag die Formulierung steht: "gekauft wie gesehen". Denn diese Formulierung bezieht sich nur auf offensichtliche, für den Laien erkennbare Mängel. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 9 U 29/17), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

In dem verhandelten Fall kaufte eine Frau ein gebrauchtes Auto für rund 5.000 Euro. Nach einiger Zeit stellte sie einen erheblichen Vorschaden fest. Sie verlangte vom Verkäufer die Rücknahme des Wagens sowie ihr Geld zurück. Der Verkäufer weigerte sich und gab an, dass es keinen Vorschaden gebe. Zudem verwies er auf die Formulierung im Kaufvertrag - "gekauft wie gesehen".

Das sahen die Richter anders

Die Formulierung beziehe sich nur auf Mängel, die für den Laien auch ohne Sachverständigen erkennbar sind. Doch in diesem Fall stellte erst der Sachverständige fest, dass es einen erheblichen Unfallschaden gab - dabei wurden die Kotflügel mit Spachtelmasse bearbeitet sowie neu lackiert.

Nach Auffassung der Richter spielte es auch keine Rolle, ob der Verkäufer von dem Schaden gewusst hat oder nicht. Die Frau konnte ihren Gewährleistungsanspruch durchsetzen - also den Wagen zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern. Denn der Verkäufer hatte versäumt, einen umfangreichen Haftungsausschluss für alle ihm nicht bekannten Mängel im Kaufvertrag zu vereinbaren.

Quelle: dpa

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