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Lkw-Fahrer können sich beim Rückwärts-Rangieren strafbar machen - Warntöne allein reichen nicht aus

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Baut ein Lkw-Fahrer beim Rangieren ohne einweisenden Helfer einen Unfall, kann er sich damit strafbar machen. Darauf weist der TÜV Nord hin.

Der Bereich hinter dem Fahrzeug ist für Fahrer und Beifahrer praktisch nicht einsehbar Der Bereich hinter dem Fahrzeug ist für Fahrer und Beifahrer praktisch nicht einsehbar Quelle: dpa/Picture Alliance

Essen - Laut Straßenverkehrsordnung und Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (UVV) darf niemand beim Rückwärtsfahren gefährdet werden. Ein piepsender Warnton reiche beim Lkw in der Regel nicht aus. Aber ein Einweiser könne dem Fahrer die notwendige Unterstützung geben.

Rangieren mit einem Lkw fordert im Vergleich zum Pkw mehr Fahrkönnen: Denn der Bereich hinter dem Fahrzeug ist praktisch nicht einsehbar, man fährt also fast blind, so der TÜV. Die Außenspiegel sind auch keine große Hilfe, denn der Tote Winkel hinter und neben dem Lkw ist sehr groß. Ein weiteres Manko: die meist schallisolierten Fahrerkabinen, die den Fahrer akustisch vom Geschehen abschneiden.

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