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Unfall wegen plötzlich geöffneter Tür: Autofahrer haftet allein - Vorsicht beim Aussteigen

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Wer beim Parken plötzlich die Autotür öffnet, haftet bei einem Unfall allein. Das entschied das Landgericht Stuttgart.

Das Landgericht Stuttgart entschied: Wer am STraßenrand seine Autotür öffnet, muss auf den fließenden Verkehr achten Das Landgericht Stuttgart entschied: Wer am STraßenrand seine Autotür öffnet, muss auf den fließenden Verkehr achten Quelle: dpa/Picture Alliance

Stuttgart - Öffnet ein Autofahrer plötzlich die Tür seines Fahrzeugs, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten, haftet er bei einer Kollision allein. Das berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" (Heft 35/2015) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Nach Meinung des Gerichts trifft in diesem Fall den Fahrer ein so erhebliches Verschulden, dass die sogenannte Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeugs keine Rolle spielen darf (Az.: 13 S 172/14).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage eines Autofahrers in vollem Umfang ab. Der Kläger hatte am rechten Fahrbahnrand geparkt und die Fahrertür geöffnet. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem vorbeifahrenden Pkw.. Der Kläger war, wie auch das Amtsgericht Esslingen, der Auffassung, der Unfallgegner müsse einen Teil des Schadens mittragen. Im konkreten Fall hielt das Amtsgericht 20 Prozent des Schadens für angemessen.

Das Landgericht sah dies anders. Die Autofahrer im fließenden Verkehr dürften sich grundsätzlich darauf verlassen, dass eine Fahrertür nicht unerwartet in den Fahrbereich hinein geöffnet werde. Andernfalls wäre das Fließen des Verkehrs nicht mehr gewährleistet, sobald Fahrzeuge am Straßenrand parkten.

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