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Vorsicht bei holländischen Knöllchen - Vorsicht bei holländischen Knöllchen

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München - Seit Oktober 2010 können Knöllchen aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Laut ADAC machen die Niederlande das konsequent. Wer in Holland zu schnell fährt oder beim Telefonieren im Auto erwischt wird und trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt, wird vom deutschen Bundesamt für Justiz zur Kasse gebeten.

 

In den Niederlanden können Verkehrsverstöße schnell teuer werden: Wer innerorts 20 km/h zu schnell fährt, muss 173 Euro zahlen. Telefonieren am Steuer kostet 220 Euro. Wird der Betrag nach zwei Mahnungen nicht bezahlt, kommen 50 Prozent an Aufschlägen und Verwaltungsgebühren hinzu. Punkte oder Fahrverbote gibt es in Deutschland für im Ausland begangene Verstöße nicht.

 

Die Eintreibung der Auslandsknöllchen durch die deutschen Behörden ist an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss das Bußgeld eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben und auf Deutsch verschickt werden, um hier vollstreckt zu werden.

 

Generell fordert der ADAC bei der EU-weiten Bußgeldvollstreckung noch einige Nachbesserungen. Denn während niederländische Behörden Bußgeldbescheide in der Regel in deutscher Sprache verfassen, ist dies in der überwiegenden Anzahl der EU-Mitgliedsstaaten nicht der Fall.

 

 

Quelle: ADAC

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