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Mietwagen: So funktionieren Versicherungen bei Vermittlungsportalen - Vorleistung trotz Vollkasko ohne Selbstbeteiligung

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Wer den Mietwagen mit Vollkasko ohne Selbstbeteiligung bucht, muss im Falle eines Unfalls nicht in Vorleistung gehen. Bei Angeboten von Vermittler gilt das nicht immer.

Wird der Mietwagen für den Urlaub über einen Vermittler gebucht, muss man teilweise mit eigenen Regeln bei der Selbstbeteiligung rechnen Wird der Mietwagen für den Urlaub über einen Vermittler gebucht, muss man teilweise mit eigenen Regeln bei der Selbstbeteiligung rechnen Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Wer auf Vergleichsportalen nach Mietwagen sucht, kann oftmals über einen Vermittler oder das Portal selbst eine sehr günstige Versicherung zu dem Fahrzeug abschließen. Diese Versicherungen unterscheiden sich jedoch von denen, die die Vermieter selbst anbieten, erklärt die Stiftung Warentest. Zum Beispiel kann es sein, dass ein Kunde der eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung gebucht hat, im Schadensfall erstmal in Vorleistung gehen muss.

Der Kunde kann sich die gezahlte Selbstbeteiligung erst später vom Vermittler zurückholen. Mit dieser Erstattungsleistung hat die Autovermietung vor Ort erst einmal nichts zu tun: "Die Höhe Selbstbeteiligung ist im Mietvertrag festgeschrieben", erklärt Marion Weitemeier von der Stiftung Warentest. "Oft ist sie ähnlich hoch wie die Kaution, die fast alle Autovermieter von ihren Kunden verlangen."

Der Buchungsweg ist also meist dreigeteilt: Die Kunden suchen über ein Vergleichsportal, das wiederum mit einem Vermittler arbeitet, der den Kunden zu einem Autovermieter am Urlaubsort vermittelt. Dabei sind alle drei Vertragspartner des Mieters. Den Mietvertrag schließt er mit dem Autovermieter vor Ort. Der erhebt auch die Kaution. Diese dient auch dazu, nicht versicherungsrelevante Kosten wie etwa verspätete Abgabe, Verschmutzung oder Nichtbetanken zu decken. Die Summe werde in der Regel auf der Kreditkarte des Kunden geblockt.

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Quelle: dpa

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