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Betrunkener rammt Leitplanke und täuscht Fahrerflucht vor - Vorgetäuschte Unfallflucht

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Dumm gelaufen: Statt gegen Unbekannt wegen Fahrerflucht leitete die Polizei ein Verfahren gegen den ein, der sie gerufen hatte. Wegen Vortäuschung einer Straftat.

Ob er es auf einen Prozess ankommen lassen sollte? Nach Einschätzung der Polizei rammte ein betrunkener Autofahrer eine Leitplanke und wollte einen Unbekannten dafür wegen Fahrerflucht anzeigen Ob er es auf einen Prozess ankommen lassen sollte? Nach Einschätzung der Polizei rammte ein betrunkener Autofahrer eine Leitplanke und wollte einen Unbekannten dafür wegen Fahrerflucht anzeigen Quelle: dpa/Picture Alliance

Nümbrecht - Kann man ja mal versuchen, dachte offenbar ein 36-jähriger Autofahrer: Am Dienstagvormittag meldete der Mann der Polizei, dass sein Auto auf dem Parkplatz einer Klinik von einem Unbekannten beschädigt worden sei. Die Angaben passten jedoch nach Einschätzung der Polizisten nicht zum Schadensbild. Stattdessen fanden sie an einer nahe gelegenen Leitplanke in einer Linkskurve Schäden, die zu denen am Auto des Anrufers passten. Offenbar hatte der Mann aus Wiehl diese angefahren und dabei 12 Meter Leitplanke und zwei Pfosten beschädigt.

Die Alkoholprobe ergab außerdem 1,4 Promille. Der Autofahrer behauptete jedoch, erst nach der Fahrt getrunken zu haben. Die Polizei konfiszierte den Führerschein und leitete ein Verfahren wegen Unfallflucht und Vortäuschen einer Straftat ein. (bmt)

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