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Ausrangierte Behördenautos: Gebrauchtwagen mal anders - Vom Kleinwagen bis zum Airbus ist alles dabei

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Quellen für Gebrauchtwagen gibt es viele. Eine Option sind ausrangierte Behördenfahrzeuge. Was ist zu beachten bei alten Fahrzeugen von Post, Polizei oder Militär?

Luxuslimousine aus Staatsbesitz befällig? Bei der Vertriebsgesellschaft für bundeseigenes Gerät (VEBEG) werden regelmäßig auch hochwertige Pkw versteigert Luxuslimousine aus Staatsbesitz befällig? Bei der Vertriebsgesellschaft für bundeseigenes Gerät (VEBEG) werden regelmäßig auch hochwertige Pkw versteigert Quelle: picture alliance/VEBEG GmbH/dpa-tmn

Frankfurt/Main - Im normalen Autohaus gibt es sie nicht: Gebrauchte gelbe Postautos, olivgrüne Bundeswehr-Bullis oder ausrangierte Polizeiautos. Es stehen auch mal Ferraris, gebrauchte U-Boote, Straßenkehrmaschinen, ein Airbus A300 oder ein Transrapid zum Verkauf. Angebot. Wo? Etwa bei der Vertriebsgesellschaft für bundeseigenes Gerät (Vebeg), einem Verwertungsunternehmen des Bundes.

"Bei uns bekommen Sie alles, vom Amphibienfahrzeug über den Hubschrauber bis hin zur verschlissenen Trompete", sagt Vebeg-Geschäftsführer Oliver Jasper. Nur Panzer, Kriegsschiffe und Waffen werden nicht angeboten. Hier greift das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG).

Auf der Vebeg-Seite lassen sich "Artikel des Bundes, der Länder und Kommunen, deren nachgeordneten Institutionen, der Bundeswehr sowie weiterer öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen" kaufen. Dazu gehören Scheinwerfer oder Schlafsäcke, aber auch mal ein orangener Tiefladeanhänger aus dem kommunalen Dienst. In den Live-Auktionen kann man beispielsweise einen Feuerwehrwagen Mercedes 1120 AF TLF ersteigern - der Meistbietende bekommt den Zuschlag. Damit bestimmt letztendlich die Nachfrage auch den Verkaufswert.

Bürgermeister-Karossen und Militär-Trucks

Ein Unimog des Landesbetriebes für Straßenwesen in Brandenburg wartet auf seine zweite Karriere Ein Unimog des Landesbetriebes für Straßenwesen in Brandenburg wartet auf seine zweite Karriere Quelle: picture alliance/VEBEG GmbH/dpa-tmn Es gibt Live-Auktionen, bei denen man die Preise sehen kann, aber auch länger eingestellte Fahrzeuge, im sogenannten blauen Bereich. "Dort haben wir das sogenannte verdeckte Verkaufsverfahren", sagt Jasper. "Der Interessent bietet den Preis, den ihm die Ware wert ist, in der Hoffnung, dass er der Meistbietende ist." 1951 gegründet, verkaufte die Vebeg ursprünglich besatzungseigene Güter, also Material der Alliierten aus dem Zweiten Weltkrieg. Jasper betont: "Inzwischen bieten wir neben militärischen Gütern aus Deutschland, England oder Österreich schon lange auch Fahrzeuge aus den kommunalen Diensten an, wie beispielsweise den Dienstwagen des Bürgermeisters."

Man sollte sich etwas auskennen

Doch Achtung: Prüfen und anschauen geht, aber Probefahren in der Regel nicht. "Das hat versicherungstechnische Hintergründe, die Fahrzeuge sind normalerweise nicht mehr zugelassen. Es sind aber Ansprechpartner vor Ort da, die zum Zustand etwas sagen können", sagt Jasper. Zur genauen Prüfung rät auch der ADAC: "Der Kauf von Behördenfahrzeugen ist oft nur für Autofahrer interessant, die gute technische Modellkenntnisse mitbringen oder einen Experten dabei haben", sagt ADAC-Unternehmenssprecher Christian Buric.

Der Zustand der Fahrzeuge ist bisweilen nicht mehr straßentauglich, wie beispielsweise bei einem Mercedes-Benz 250 GD Wolf, der als Schussziel gedient hatte und total zerlöchert war. "Grundsätzlich werden alle Fahrzeuge demilitarisiert." Eine Lafette für das MG müsse raus, aber normale Halterungen wie beispielsweise bei einem Geländefahrzeug wie dem Pinzgauer könnten durchaus bleiben. "Sogenannte taktische Zeichen des Militärs, Feuerwehr- oder Polizei-Aufschriften müssen unkenntlich gemacht werden."

Der Behörden-Charakter muss weg

Philip Puls, technischer Leiter beim Tüv Süd, ergänzt: "Das Fahrzeug darf nicht den Anschein erwecken, dass es immer noch ein Behördenfahrzeug ist, es darf also keinen Amts-Charakter mehr haben." Nicht nur Aufschriften wie Polizei, Feuerwehr oder 112 müssen entfernt werden. Auch zusätzliche Licht- und Tontechnik muss man abbauen oder unbrauchbar machen.

Mit Blaulicht und Martinshorn darf man also nicht im eigenen Polizeiauto fahren. "Leuchtfarbe oder Nachtleuchtfarbe sind genauso wenig wie retroreflektierenden Beklebungen erlaubt", sagt Puls. Und generell gilt: "Alle nicht Pkw-ähnlichen Behördenfahrzeuge brauchen eine neue Betriebserlaubnis und damit ein Gutachten nach Paragraf 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)."

Es gibt weitere Stellen, die online oder bei Vor-Ort-Auktionen ausrangierte, beschlagnahmte Autos oder ehemalige Behördenfahrzeuge versteigern. Hinweise dazu geben beispielsweise die Internetseiten des Bundesministeriums für Finanzen, die des Finanzamts Bayern oder die der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Sinnvoll ist sicher, sich regional im eigenen Bundesland zu erkundigen, wie und wo solche Autos unter den Hammer kommen.

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