• Online: 3.789

Gericht: Dashcam-Aufnahmen nur im Einzelfall verwertbar - Videos zählen nicht immer als Beweis

verfasst am

Dashcams werden bei Autofahrern immer beliebter. Allerdings ist die Verwertung der Aufnahmen vor Gericht im Falle eines Unfalls nicht immer zugelassen.

Stuttgart - Dürfen Aufnahmen von Autokameras (Dashcams) vor Gericht als Beweismittel bei Schadensersatzklagen herangezogen werden? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat das in einem konkreten Einzelfall bejaht, wie die Behörde am Dienstag bestätigte.

In dem Fall ging es um einen Verkehrsunfall. Die Unfallgegner einigten sich auf einen Vergleich. Das Landgericht Rottweil hatte die Aufnahmen zuvor nicht als Beweismittel zugelassen, da sie demnach gegen das Selbstbestimmungsrecht anderer Verkehrsteilnehmer verstieß.

Das Oberlandesgericht hingegen zog die Aufnahmen als Beweismittel heran, betonte aber, dass es den sogenannten Dashcam-Mitschnitt des Klägers aufgrund einer Interessenabwägung "im konkreten Einzelfall tendenziell für verwertbar" hält. Nach dem Vergleich zahlt die Unfallverursacherin zwei Drittel der Schadenssumme, der Kläger ein Drittel.

Das OLG wies in der Verhandlung beide Seiten darauf hin, dass bei einer etwaigen Revision vor dem Bundesgerichtshof dieser das Ganze anders sehen könnte. Eine veröffentlichte Entscheidung eines höheren Gerichts zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess gebe es bisher nicht, hieß es.

 

Quelle: dpa

Avatar von MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)
34
Hat Dir der Artikel gefallen? 3 von 3 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
34 Kommentare: