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Verschneite Autodächer: Verboten und nicht ungefährlich

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Derzeit häufig zu sehen sind Pkw, die mehrere Dezimeter dicke Schneeschichten auf dem Autodach spazieren fahren. Was viele anscheinend nicht wissen oder nicht beachten: Das ist verboten und kann durch die Polizei geahndet werden.

Verschneites Autodach Verschneites Autodach Es empfiehlt sich daher zum Wohle von Sicherheit und Geldbeutel, den Schnee grundsätzlich zu entfernen. Das Risiko durch den Schnee auf dem Dach ist von zweierlei Art: Einerseits kann er beim Bremsen auf die Frontscheibe rutschen und die Sicht behindern.

Andersherum kann er aber auch beim Beschleunigen hinten herunter katapultiert werden und andere Verkehrsteilnehmer gefährden bzw. die rückwärtige Sicht behindern. Gerade dann, wenn man sich das Fahrzeuginnere schön aufgeheizt hat, gehört nicht viel Phantasie dazu um sich vorzustellen, dass auch bei Minusgraden am Boden der Eis- oder Schneeschicht durchaus Tauwetter einziehen kann.

Bußgelder bis zu 80 Euro möglich

Wer von der Polizei mit einer dicken Schnee- oder Eisschicht auf dem Dach ertappt wird, muss mit einem Knöllchen über 25 Euro Strafe rechnen. Wird die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt, etwa indem tatsächlich eine dicke Schneeplatte bei der Fahrt vom Auto fliegt, wird es sogar noch erheblich teurer. Dann kann laut Paragraph 23 StVO ein Bußgeld von 80 Euro verhängt werden, sowie drei Punkte aufs Konto in Flensburg.

Wer es mit seiner Winterausrüstung nicht bewerkstelligt, sein Dach komplett vom Schnee zu befreien, für den bietet der Fachhandel selbstverständlich Lösungen an, beispielsweise eine Kombination aus Schneebesen und Eiskratzer mit ausfahrbarem Teleskoparm.

(nw)

 

 

Quelle: MOTOR-TALK

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