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Führerscheinentzug für betrunkene Fußgänger - Urteil: Richter geben Betrunkenem recht

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Wer alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs ist, läuft Gefahr, seinen Führerschein zu verlieren. Das gilt auch für Fußgänger. Allerdings setzen die Richter die Hürden hoch.

Fußgänger an einer Kreuzung in Berlin-Kreuzberg. Wer zu Fuß betrunken erwischt wird, verliert seinen Führerschein nur unter bestimmten Voraussetzungen. Fußgänger an einer Kreuzung in Berlin-Kreuzberg. Wer zu Fuß betrunken erwischt wird, verliert seinen Führerschein nur unter bestimmten Voraussetzungen. Quelle: UDV

SP-X/Nürnberg - Autofahrer können auch dann ihren Führerschein verlieren, wenn sie betrunken zu Fuß unterwegs sind. Dafür muss allerdings verkehrsmedizinisch geklärt sein, dass der Betroffene alkoholabhängig ist. Das entschieden die Richter des Verwaltungsgerichts Neustadt.

Ohne medizinisches Gutachten darf dem Führerscheininhaber nicht ohne weiteres die Lizenz entzogen werden. Auch dann nicht, wenn er, wie im vorliegenden Fall, mit rund drei Promille Blutalkohol auf einer viel befahrenen Straße Autofahrer anhält.

Um dem Mann seine Fahrlizenz zu entziehen, hätte ein vollständiges medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) zu dem Ergebnis kommen müssen, dass ihm die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr fehlt. (Az. 1 L 29/13)

Quelle: SpotPress

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