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Urteil: Pfeifende Antenne ist Sachmangel

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Klassische Stabantennen an Autos gibt es heute so gut wie nicht mehr. Wenn doch, kann der Kunde erwarten, dass durch sie keine störenden Geräusche erzeugt werden, zumal bei einem Luxusauto. Wenn doch, kann der Pkw zurückgegeben werden, entschied das Landgericht Coburg.

Die spätere Klägerin hatte im Juni 2007 ein neues Cabrio für 98.000 Euro erworben. Bis Ende August 2007 hatte sie es bereits dreimal zur Verkäuferin gebracht und jeweils störende Windgeräusche moniert, die im Geschwindigkeitsbereich zwischen 60 und 130 km/h auftraten.

Als diese nicht abgestellt werden konnten, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin bestritt jedoch einen Mangel des Fahrzeugs und konterte mit dem bei Herstellern nund Händlern beliebten Argument, der Pkw entspreche "dem Stand der Serie".

Damit hatte sie vor dem Landgericht Coburg jedoch keinen Erfolg. Dieses ermittelte durch einen Sachverständigen eine bei Inbetriebnahme des Autoradios selbsttätig ausfahrende Stabantenne (die bei noch neueren Fahrzeugen dieses Typs nicht mehr verbaut wird) als Quelle für das pfeifende, surrende Geräusch. Und das stufte das Gericht mit Blick darauf, dass es sich um ambitioniertes Fahrzeug der Luxusklasse handelte, als maßgeblich störend und damit mangelhaft ein (Urteil vom 18.11.2008; - 22 O 513/07 -).

Eine Umrüstung, die die Herstellerfirma seit Anfang 2008 anbietet, würde rund 3.700 Euro kosten. Angesichts dieser Summe sah das Gericht das Rücktrittsverlangen der Klägerin als berechtigt an, ohne dass es darauf ankam, ob die Nachbesserungskosten einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises erreichten.

 

Quelle: Autokiste

Avatar von Duftbaumdeuter359
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