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Urteil: Fahrverbot mindestens ein Monat

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Ein gerichtlich verordnetes Fahrverbot muss mindestens einen Monat andauern, damit es rechtskräftig ist. Das geht aus einem Entscheid des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Foto: Stadt Wuppertal Foto: Stadt Wuppertal Grund ist, dass das gesetzliche Mindestmaß für Fahrverbote einen Monat beträgt. Ein niedrigeres Strafmaß sei im Gesetzestext nicht vorgesehen und könne daher nur in der Nichterteilung eines Fahrverbots bestehen, so das Gericht. Es dürfe nicht willkürlich ein Wert zwischen Null und dem Mindeststrafmaß festgelegt werden. Ein Fahrverbot von weniger als einem Monat ist somit hinfällig.

Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht Wuppertal wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 45 km/h eine Geldbuße von 300 Euro sowie ein Fahrverbot von einem halben Monat verhängt. Das Fahrverbot wurde nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben.

(tk)

 

Quelle: MOTOR-TALK

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