• Online: 4.060

Recht: Scherben können als Beweis für Unfallhergang genügen - Unfallschuld wird durch Glasscherben geklärt

verfasst am

Bei einem Autounfall dienen Bremsspuren häufig als Beweismittel. Gibt es keine Reifenrückstände, können Scherben als Beweis genügen. Ein Gutachten sei nicht nötig.

Glasscherben am Boden können über den Hergang des Autounfalls Auskunft geben und dienen auch als Beweis vor Gericht Glasscherben am Boden können über den Hergang des Autounfalls Auskunft geben und dienen auch als Beweis vor Gericht Quelle: picture alliance / dpa

Naumburg - Wegen moderner Sicherheitssysteme wie ABS und ESP gibt es bei Autounfällen immer weniger Bremsspuren. Wie es zu einem Crash gekommen ist, können Ermittler deshalb schlechter rekonstruieren. Trotz fehlender Reifenrückstände auf der Fahrbahn, müssen Gerichte jedoch keinen Sachverständigen beauftragen, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Glasscherben am Ort des Crashs können bereits als Beweismittel ausreichen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltvereins unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (AZ: 10 U 11/13).

Eine Autofahrerin hatte im konkreten Fall auf einer Kreuzung die Kurve geschnitten und war mit einem Pkw kollidiert. Die Schuld wies die Autofahrerin von sich und belastete zunächst den Unfallgegner. Dieser habe ihr angeblich die Vorfahrt genommen.

Am Unfallort gab es keine Bremsspuren, weil das Auto des beklagten Fahrers über ABS verfügte. Als Beweis dienten jedoch Splitter der Autoscheiben und deren Verteilung auf dem Boden. Demnach deutet alles darauf hin, dass die Autofahrerin zu steil in die Kreuzung eingefahren war.

In erster Instanz holte das Gericht trotz fehlender Bremsspuren kein Gutachten ein. Dieser Entscheidung gaben die Richter der zweiten Instanz statt. Ein Gutachten durch einen Sachverständigen einzuholen, sei nicht notwendig, da die Glasscherben Beweis genug seien, die Schuld der Autofahrerin zuzusprechen.

Die Kurve zu schneiden, ist ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Wer andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet, muss mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei und einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Laut Straßenverkehrsordnung müssen Autofahrer möglichst weit rechts fahren. Das gilt auch, wenn es keinen Gegenverkehr gibt.

Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht

Avatar von dpanews
6
Hat Dir der Artikel gefallen? 3 von 3 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
6 Kommentare: