Frankreich hat die Mautregeln für Autos mit Anhänger geändert. Bisher wurde nur das Gewicht des Zugfahrzeugs klassifiziert, künftig zählt die Gesamtmasse des Gespanns.
Update/Richtigstellung vom 24.7.2015:
Die französische Zentrale für Tourismus widerspricht der Darstellung des ADAC. Es habe keine Änderung in der Mautklassifizierung von Fahrzeugen gegeben. Für die Einstufung der Mautklasse sei einzig das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs maßgebend. Bei Gespannen (Zugfahrzeug plus Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs unter oder gleich 3,5 t gelte:
München - Kurz vor dem Start der Reisesaison erhöht Frankreich für viele Camping-Gespanne die Mautgebühren. Der ADAC spricht von einer "drastischen Verteuerung". Bislang wurden Gespanne in Klasse 2 eingestuft, wenn das Zugfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen schwer war und die Gesamthöhe zwischen zwei und drei Metern lag. Praktisch alle üblichen Camping-Gespanne fielen dem Autoclub zufolge in diese Kategorie. Nun landen nur noch Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen - also Zugfahrzeug plus Anhänger - in der Klasse 2. Wer schwerer ist, landet in Klasse 4, die am teuersten ist. |
