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Recht: Erbrechen entschuldigt keine Raserei - Taxifahrer dürfen nicht rasen, wenn ein Fahrgast brechen muss

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Weil sich ein Fahrgast zu erbrechen drohte, gab ein Taxifahrer Vollgas und raste zur nächsten Ausfahrt. Diese Ausrede ließen die Richter allerdings nicht gelten.

Nur weil ein Fahrgast möglicherweise gleich erbricht, darf ein Taxifaher noch lange nicht alle Verkehrsregeln vergessen Nur weil ein Fahrgast möglicherweise gleich erbricht, darf ein Taxifaher noch lange nicht alle Verkehrsregeln vergessen Quelle: picture alliance / dpa

Bamberg - Die meisten Taxi-Fahrer kennen das Gefühl: Der Fahrgast auf der Rückbank hält sich die Hände vor den Mund und wird vermutlich nicht mehr lange durchhalten. Angesichts der drohenden Sauerei hat ein Taxifahrer auf der Autobahn Vollgas gegeben und ist mit 64 km/h mehr als erlaubt zur nächsten Ausfahrt gerast.

Dafür kassierte er ein Bußgeld in Höhe von 440 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Da er selbst das jedoch als Notfall empfand, zog er vor Gericht. Das zuständige Amtsgericht akzeptierte seine Erklärung.

Laut den Experten der ARAG sahen das die Richter der nächsten Instanz jedoch anders. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg müsse das Interesse des Taxifahrers an einem sauberen Taxi hinter dem Interesse der Allgemeinheit an der Einhaltung der Verkehrsregeln zurücktreten. (Az.: 3 Ss OWi1130/13)

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