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Halteverbot: Bei mehreren Verwarnungen zählt nur die erste - Tagelang im Halteverbot: Nur eine Verwarnung ist zulässig

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Lässt ein Fahrer sein Auto mehrere Tage im Halteverbot stehen, landen manchmal mehrere Knöllchen im Briefkasten. Gezahlt werden muss jedoch nur die erste Verwarnung.

Für längeres Parken im Halteverbot muss der Fahrer auch bei mehreren Verwarnungen nur einmal büßen Für längeres Parken im Halteverbot muss der Fahrer auch bei mehreren Verwarnungen nur einmal büßen Quelle: Picture Alliance

Berlin - Für längeres Parken im absoluten Halteverbot können Autofahrer nur ein einziges Mal belangt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn das Auto versehentlich für mehrere Tage auf einem Parkplatz mit zeitlich beschränktem Halteverbot abgestellt wurde. Landen dann mehrere Verwarnungen zur selben Ordnungswidrigkeit im Briefkasten, müssen Betroffene nur die erste bezahlen, erklärt der Verkehrsrechtler Gregor Samimi aus Berlin.

Für alle weiteren Schreiben rät der Rechtsanwalt dazu, der Behörde den Fall in einer Stellungnahme zu erklären und auf das Aktenzeichen und den bereits bezahlten ersten Verwarnbescheid hinzuweisen - zusammen mit der Bitte, alle weiteren Verfahren in der Sache einzustellen. Sollte dennoch ein Bußgeldbescheid ergehen, sollten Autofahrer dagegen Einspruch erheben.

 

Quelle: dpa

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