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VW: Gute Karten im Rechtsstreit gegen DUH - Stickoxide: Prüfstand maßgeblich

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Die Deutsche Umwelthilfe hat Stickoxid-Messungen an VW Dieselfahrzeugen vorgenommen und diese veröffentlicht. Dagegen hat VW jetzt geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.

Das Düsseldorfer Landgericht verhandelt jetzt über den eingelegten Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe Das Düsseldorfer Landgericht verhandelt jetzt über den eingelegten Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe Quelle: Picture Alliance

Düsseldorf - Was darf eine Verbraucherschutzorganisation in der Öffentlichkeit über die Abgaswerte eines VW sagen? Um diese Frage ging es am Mittwoch vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Deutsche Umwelthilfe hatte auf Basis eigener Messungen behauptet, der Stickoxid-Ausstoß von VW-Dieselmotoren läge trotz der nachgerüsteten Software über dem zulässigen Emissions-Grenzwert.

Dagegen hatte der VW-Konzern eine einstweilige Verfügung erwirkt. Volkswagen argumentiert, für den Grenzwert sei eine Labormessung verbindlich, die von der Umwelthilfe vorgenommene "Realmessung" im Straßenverkehr sei ohne Aussagekraft.

Das Düsseldorfer Landgericht war der Argumentation des Autobauers gefolgt und hatte die einstweilige Verfügung zugunsten von VW erlassen. Das Landgericht verhandelt nun über den Widerspruch der Umwelthilfe dagegen.

Die Umwelthilfe behauptet, VW versuche sie mundtot zu machen. So lange die Verfügung bestehe, sei sie daran gehindert, die "erschreckend hohen" Stickoxid-Emissionen zu bewerten. Mit einer Entscheidung wird am Mittwoch noch nicht gerechnet. In der mündlichen Verhandlung ließen die Richter aber erkennen, dass sie an der von ihnen erlassenen Einstweiligen Verfügung festhalten wollen.

 

Quelle: dpa

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