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Recht: Fahren auf dem Seitenstreifen ist kein Rechtsüberholen - Standstreifen zählt nicht zur Fahrbahn

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Wer regelwidrig ein Auto auf der Standspur überholt und dafür einen Strafe kassiert, sollte diese überprüfen. Der Verstoß kann nicht als Rechtsüberholen ausgelegt werden.

Der Vorwurf des Rechtsüberholens gilt nur, wenn der Vorgang auf dem selben Straßenteil erfolgt. Der Standstreifen gehört nicht mehr zu Fahrbahn Der Vorwurf des Rechtsüberholens gilt nur, wenn der Vorgang auf dem selben Straßenteil erfolgt. Der Standstreifen gehört nicht mehr zu Fahrbahn Quelle: picture alliance / dpa

Stuttgart - Im Stau auf dem Seitenstreifen ausweichen, ist verboten. Wer erwischt wird, dem drohen 75 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg. Wird Autofahrern aber vorgeworfen, auf dem Seitenstreifen verbotswidrig rechts überholt zu haben, sollten sie dagegen Einspruch einlegen. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin.

Denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gehört der Seitenstreifen nicht zur Fahrbahn. Überholen könne man laut StVO jedoch nur auf demselben Straßenteil. Das gilt auch für das verbotene Rechtsüberholen, erläutert der Club in der Zeitschrift "ACE Lenkrad" (Heft 9/2015). Beim Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt.

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