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Bundesregierung legt Kriterien für E-Auto-Förderung fest - Sonderrechte für Elektroautos

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Was ist ein Elektroauto? Das klingt nach einer einfachen Frage. Aber sie muss geregelt werden, denn bald bekommen E-Autos eine Plakette und damit Sonderrechte.

Ein Opel Ampera vor dem Frankfurter Rathaus: Für Elektroautos soll es bald Sonderrechte geben Ein Opel Ampera vor dem Frankfurter Rathaus: Für Elektroautos soll es bald Sonderrechte geben Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Das Bundesverkehrs- und das Bundesumweltministerium haben sich auf Kriterien für förderfähige Elektroautos verständigt. In den Eckpunkten für ein Elektromobilitätsgesetz werde festgelegt, welche Art von Fahrzeugen künftig als Elektroautos gelten und deshalb begünstigt werden sollen, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums am Donnerstag. Darüber berichtet das "Handelsblatt" am Freitag.

Neben reinen Elektrofahrzeugen sollen demnach auch Plug-in-Hybridautos privilegiert werden, wenn sie einen echten Umweltvorteil aufweisen. "Voraussetzung dafür ist, dass ihre elektrische Reichweite groß genug ist, um Alltagsfahrten emissionsfrei zu bewältigen", sagte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) dem Blatt.

Plug-in-Hybridautos fahren kurze Strecken elektrisch, meist zwischen 20 und 60 Kilometer. Ist der Strom verbraucht, springt der Benzinmotor an.

Eine Plakette sollen den Angaben zufolge Modelle erhalten, die entweder maximal 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen oder aber mindestens 30 Kilometer rein elektrisch fahren können.

Halter von Elektro-Fahrzeugen mit Plakette sollen im Straßenverkehr profitieren. In einer ersten Stufe sollen die Fahrer Busspuren mitbenutzen dürfen und Sonderparkplätze nutzen können.

 

Quelle: dpa

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