• Online: 3.264

Streit um Auto-Videokamera - Sind Dash-Cams erlaubt

verfasst am

Sie zeichnen den Verkehr auf und liefern bei Unfällen vielleicht einen Beweis. Datenschützern wollen Kameras in Autos dennoch verbieten. Ob das geht, klärt ein Gericht.

Eine sogenannte Dashcam, hier am Rückspiegel montiert, filmt den Verkehr vor dem Fahrzeug, Ihr Einsatz ist rechtlich umstritten. Eine sogenannte Dashcam, hier am Rückspiegel montiert, filmt den Verkehr vor dem Fahrzeug, Ihr Einsatz ist rechtlich umstritten. Quelle: DPA PA

Ansbach - Ein Streit um den Einsatz einer Auto-Videokamera kommt am Dienstag (12.8.14) im fränkischen Ansbach vor Gericht. Das örtliche Verwaltungsgericht muss dabei entscheiden, ob ein Anwalt aus Mittelfranken weiterhin das Verkehrsgeschehen vor seinem Auto mit einer sogenannten Dashcam aufnehmen darf. Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte dem Mann den Einsatz der Kamera verboten, weil es darin einen Verstoß gegen den Datenschutz sieht.

Rechtsanwalt klagt gegen Landesamt

Die Behörde begründet das Verbot damit, eine solche Form der permanenten Videoüberwachung sei ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Betroffenen, wenn diese dazu keinen Anlass gegeben haben, sondern unbeteiligt sind. Hinzu komme, dass die von der Kamera aufgenommenen Menschen in der Regel die Aufnahmen gar nicht bemerkten. Eine "heimliche Videoüberwachung" aber verbiete das Bundesdatenschutzgesetz, argumentiert das Landesamt.

Dashcams dienen der Unfallaufklärung

Der klagende Autofahrer betont dagegen, die Aufnahmen würden nur im Falle eines Unfalls zu Beweiszwecken verwendet. Andernfalls würden die Bilder wieder gelöscht. Zudem seien auf den Videoaufnahmen weder Passanten noch Autokennzeichen zu identifizieren. Die Aufnahmen würden nur verwendet, wenn er in verkehrsrechtliche Streitigkeiten verwickelt werde. In dem Fall sei er berechtigt, den Film den zuständigen Stellen zur Verfügung zu stellen.

Schnelles Urteil erwartet

Das Gericht hat nach Angaben des Kammervorsitzenden Alexander Walk zunächst einen Tag für das Verfahren eingeplant. "Da wir uns auf Neuland bewegen, können wir noch nicht absehen, wie groß der Beratungsaufwand sein wird", sagte der Richter. Das Gericht sei bestrebt, noch am selben Tag zu einer Entscheidung zu kommen. Da erst die Prozessbeteiligten informiert werden, sei unklar, ob das Urteil noch am selben Tag veröffentlicht wird.

Russen nutzen Dashcams als Schutz vor Betrügern

Sogenannte Dashcams - benannt nach dem "Dash" (Armaturenbrett), auf denen die Videokameras häufig montiert sind - sind besonders in Russland populär. Die Fahrer dort wollen sich so vor provozierten Unfällen schützen.

In Deutschland wurden die Kameras im Februar 2013 viel bekannter, als Dashcams in Russland Bilder des Meteoriteneinschlags in Tscheljabinsk mitschnitten. Die Videoaufnahmen der Kameras kann man sich später am Computer anschauen. Da es bisher kaum gerichtliche Entscheidungen zur Nutzung von Dashcams gibt, ist ihr Einsatz rechtlich umstritten.

Avatar von dpanews
186
Hat Dir der Artikel gefallen? 16 von 16 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
186 Kommentare: