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Schweiz: Mehr als 100 km/h auf der linken Autobahnspur - Schweiz verbannt Reisebusse von der linken Spur

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In der Schweiz geht es gemächlich zu? Von wegen. In dem Alpenstaat dürfen ab Januar 2016 nur Fahrzeuge auf die linke Autobahnspur, die mehr als 100 km/h fahren können.

In der Schweiz dürfen ab 2016 keine Reisebusse mehr auf der linken Spur fahren In der Schweiz dürfen ab 2016 keine Reisebusse mehr auf der linken Spur fahren Quelle: dpa/Picture Alliance

Basel/Schweiz - Wer auf die deutsche Autobahn fährt, muss zumindest theoretisch 60 km/h schaffen. Wie viel er tatsächlich fährt, ist unwichtig. Erst wenn eine schnelle Fahrt wirklich wichtig wird, schreitet der Gesetzgeber ein und stellt ein blaues, rundes Schild mit weißer Zahl an den Straßenrand, das die Mindestgeschwindigkeit zeigt.

Auch in der Schweiz gibt es entgegen vieler aktueller Meldungen keine Mindestgeschwindigkeit. Doch es gibt eine neue Regelung, die besagt: Wer auf einer dreispurigen Autobahn ganz links fahren will, der muss ab 1. Januar 2016 mindestens 100 km/h fahren können. Wie schnell er wirklich fährt, entscheidet im besten Fall die Verkehrssituation.

Keine Reisebusse auf der linken Spur

Eine Mindestgeschwindigkeit sei nicht sinnvoll, schließlich könne es auch regnen oder schneien, sagte ein Sprecher des Schweizer Bundesamtes für Straßen zu MOTOR-TALK. Bereits heute gilt in der Schweiz: Ganz links dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mehr als 80 km/h fahren können oder dürfen. Das soll Lkw davon abhalten, den Verkehrsfluss zu bremsen. Mit der Anhebung auf 100 km/h sollen noch weitere Fahrzeuge eingeschlossen werden, wie zum Beispiel Reisebusse und bestimmte Wohnmobile, sagte der Sprecher.

Das Mindesttempo ist nicht die einzige Regeländerung, die im Januar in Kraft tritt. Insgesamt hat die Schweiz rund 50 Artikel modernisiert. Neu ist unter anderem eine Regelung fürs Rückwärtsfahren. Weil gemessen an der zurückgelegten Distanz überdurchschnittlich viele tödliche Unfälle beim Rückwärtsfahren passieren, muss die Fahrt nach hinten auf das Nötigste beschränkt werden. Künftig dürfen die Schweizer also nur noch dann rückwärts fahren, wenn es keine Wendemöglichkeit gibt.

Avatar von sabine_ST
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