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Urteil: Lange Gefängnisstrafe für den Nürnberger Heckenschützen - Schüsse auf Autos gelten als versuchter Mord

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Ein 50-jähriger Mann wurde wegen versuchten Mordes zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte aus seiner Wohnung mit einem Gewehr auf Autos geschossen.

Der angeklagte Mann (Bildmitte) schoss wahllos auf Autos. Zweimal wurde ein Fahrzeug getroffen. Nun muss der 50-Jährige eine Gefängnisstrafe antreten Der angeklagte Mann (Bildmitte) schoss wahllos auf Autos. Zweimal wurde ein Fahrzeug getroffen. Nun muss der 50-Jährige eine Gefängnisstrafe antreten Quelle: picture alliance / dpa

Nürnberg - Er hat mit einem Jagdgewehr wahllos auf Autos geschossen - dafür erhielt ein 50 Jahre alter Nürnberger Rechtsanwalt nun eine Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stufte die Tat in einem Urteil am Mittwoch als versuchten Mord ein. Der Mann habe im November vergangenen Jahres von seiner Wohnung aus gezielt auf Autos geschossen, stellte die Schwurgerichtskammer fest. Die Schüsse trafen zwei Fahrzeuge, Insassen wurden nicht verletzt.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert. Aus Sicht der Verteidigung reichten die Beweise nicht, um Mordversuch nachzuweisen. Daher plädierten die Anwälte für eine Bewährungsstrafe. Der Angeklagte hatte die Schüsse zwar gestanden. In der Erklärung seiner Rechtsanwälte wurden sie jedoch als harmlose Übungsschüsse abgetan.

Dieser Ausführung folgte das Gericht nicht. Für besonders bedenklich hielt die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger die Tat vom 4. November 2014. Damals löste anscheinend ein Auffahrunfall auf einer Schnellstraße die Schießlust des 50-Jährigen aus. Dabei habe er in der Dunkelheit auf einen der Unfallwagen geschossen - ohne Rücksicht auf mögliche Unfallbeteiligte. "Natürlich wusste der Angeklagte, dass dort jemand sitzen könnte", sagte die Richterin.

Während des mehrtägigen Prozesses war deutlich geworden, dass der Angeklagte bereits seit den 90er Jahren eine Vorliebe für Schusswaffen hat. Damals war er in einen Schützenverein eingetreten, den er 2007 wieder verließ. Die Waffen behielt er trotzdem weiter und übte damit im Flur seiner Wohnung. Im August 2014 beschloss er, den Jagdschein zu machen und bestellte eine Waffe in den Niederlanden - jenes Gewehr, mit der später auf die Autos schießen sollte. Einen Waffenschein hatte er dafür nicht. Unklar war am Mittwoch noch, ob der verurteilte Jurist gegen das Urteil in Revision gehen will.

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