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EU-Bürger scheitern mit Schadenersatzklage wegen zu schlechter Luft - Schäden nicht nachgewiesen

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Wegen der schlechten Luft und damit verbundenen gesundheitlichen Schäden klagten rund 1.400 EU-Bürger gegen die EU-Kommission. Das Gericht in Luxemburg wies die Klage ab.

Etwa 1.400 Bürger der EU scheiterten vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer Schadenersatzklage gegen die EU-Kommission wegen zu schlechter Luft in den Städten Etwa 1.400 Bürger der EU scheiterten vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer Schadenersatzklage gegen die EU-Kommission wegen zu schlechter Luft in den Städten Quelle: Picture Alliance

Luxemburg - Im Streit über zu schmutzige Luft in Städten sind gut 1.400 Bürger vor dem EU-Gericht mit einer Schadenersatzklage gegen die Europäische Kommission gescheitert. Die Kläger hatten der Behörde vorgeworfen, bei der Umstellung auf ein neues Prüfverfahren für Autoabgase 2016 zu laxe Grenzwerte angesetzt zu haben. Das Gericht entschied jedoch am Freitag in Luxemburg gegen sie. Schäden und persönliche Beeinträchtigung seien nicht nachgewiesen worden.

Es geht um das neue Prüfverfahren im praktischen Fahrbetrieb - genannt Real Driving Emissions oder RDE -, das nach dem Dieselskandal eingeführt wurde. Es soll sicherstellen, dass Autos Schadstoff-Grenzwerte nicht nur im Labor, sondern auch im normalen Straßenverkehr einhalten. Es soll zudem verhindern, dass Hersteller eine Betrugssoftware zur Manipulation der Tests einsetzen können.

Von den 1.429 Klägern stammen die meisten aus Frankreich. Sie machten geltend, die EU-Kommission habe bei der Umstellung des Verfahrens Pflichten verletzt. Sie klagten auf einen symbolischen Schadenersatz von jeweils 1.000 Euro, weil die Luft und damit auch ihre Gesundheit schlechter geworden seien. Auch hätten sie das Vertrauen verloren, dass die EU-Behörden Umweltzerstörung wirklich bekämpften.

Die EU-Richter in Luxemburg wiesen dies als unbegründet ab. Die geltend gemachten Schäden seien nicht nachgewiesen worden, erklärten sie. Wie viele Schadstoffe wegen der RDE-Verordnung zusätzlich ausgestoßen worden seien, lasse sich schwer bilanzieren. Zudem sei nicht vorherzusagen, ob bei Festlegung strengerer Grenzwerte mehr moderne Fahrzeuge verkauft worden wären. Die Kläger hätten zu pauschal argumentiert und nicht mit Blick auf ihre persönliche Situation.

Unabhängig von der Klage der Bürger haben nach Angaben des Gerichts auch mehrere Städte wie Paris, Brüssel und Madrid gegen die Grenzwerte geklagt. In der Sache ist noch nicht entschieden. Für den 17. Mai sei die mündliche Verhandlung angesetzt, erklärte das Gericht.

Ebenfalls am Freitag billigten die EU-Staaten im zuständigen Ausschuss einen Vorschlag der EU-Kommission, die neuen Testverfahren nachzuschärfen. Dies gelte sowohl für das RDE-Verfahren als auch für den WLTP-Test, mit dem Spritverbrauch und Kohlendioxidausstoß genauer gemessen werden sollen, meldete die Behörde. Damit würden Fehlermargen beim Prüfen verringert und Tests von bereits zugelassenen Autos ausgebaut.

 

Quelle: dpa

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