Ein Falschparker haftet mit, wenn sein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird.
Halle - Die Höhe der Haftung des Falschparkers hängt von den Sicht- und Lichtverhältnissen am Unfallort ab. Entscheidend ist, wie stark das falsche Parken die Sicht anderer Autofahrer behindert hat. Allerdings trifft den fahrenden Verkehr bei einer Kollision die überwiegende Schuld, wie das Amtsgericht Halle feststellte (Az.: 91 C 1976/12). Denn es gelte das Sichtfahrgebot - Autofahrer müssten ihr Tempo den Verkehrsverhältnissen anpassen. Quelle: dpa |
